Definition: Schwertransporte in Deutschland und Europa




Großraum- und Schwertransporte sind in Deutschland Transporte, die nicht maß- und/ oder gewichtsgerecht sind und Großraum- und Schwertransporte weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO – Deutschland) ab.

Es werden vier Arten –
von Großraum- und Schwertransporte unterschieden:

1. Großraum = große Abmessungen und kleines Gewicht (zum Beispiel ein Blechsilo, Tank)

2. Schwertransporte = geringe Abmessungen aber sehr hohes Gewicht (zum Beispiel Betonträger, Kranballast)

3. Großraum- und Schwertransporte = eine Kombination aus 1. + 2. (zum Beispiel Großtransformatoren, Turbinen, Gasphasenreaktoren)

4. Langtransporte = Güter mit Längen über 20,0 Meter (zum Beispiel Holz-Dachbinder, Flügel von Windkraftanlagen sowie Mastschüsse)

Diese Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO – Deutschland). Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Die Vorschriften sind in den einzelnen deutschen Bundesländern – Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich.

Je nach Abmessung des Lastkraftwagens und seiner Ladung sind Begleitfahrzeuge (BF2/BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei in Deutschland vorgeschrieben.

Generell gilt:

Schwertransporte dürfen in Deutschland nur von Montag 9 bis Freitag 15 Uhr durchgeführt werden. Bei einer Breite bis 3,20 Metern wird meist
die verkehrsarme Fahrzeit genehmigt, was bedeutet, dass die Schwertransporte in Deutschland nicht in der Zeit von 6 – 8:30 und von 15:30 – 19 Uhr durchgeführt werden dürfen. (Fast) alles, was über diese Breiten hinausgeht, wird während der Nacht durchgeführt – von 22-6 Uhr.

In Deutschland ist es üblich …

dass Schwertransportunternehmen in Deutschland eine Dauergenehmigung besitzen, welche Sie für 3 Jahre bei ihrem Ordnungsamt beantragen. Diese Dauergenehmigung ist Kennzeichenbezogen (das Kennzeichen der Sattelzugmaschinen ist fest, die der Auflieger stehen in einer Anlage zur Dauergenehmigung). Die Länge darf bis zu 23,60 m, die Breite bis zu 3 m, die Höhe 4 m und das Gewicht 41,8 Tonnen betragen. Hierzu ist es notwendig, eine Genehmigung nach § 70 StvZO zu erlangen.

In NRW ist diese kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Arnsberg bzw. Düsserldorf zu beantragen, und wird auch durch diese ausgestellt. Zum Erlangen dieser Ausnahmegenehmigung muss man aber ein Gutachten des Aufliegers mit einer speziellen Sattelzugmaschine (baugleicher Art) vom TÜV erstellen lassen. Gilt für Deutschland ! (http://de.wikipedia.org/wiki/Schwertransport)

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